Die Geschichte des ehemaligen Nonnenklosters und heutigen Damenstiftes Neuenwalde geht zurück auf eine 1219 erfolgte Klostergründung in Midlum. 1282 wurde das Kloster nach “Wolde” verlegt. 1334 genehmigte Erzbischof Burghardt Grelle/Erzstift Bremen als Landesherr die erneute Verlegung des Klosters nach “Nigenwolde”, dem heutigen Neuenwalde. Mit dem Osnabrücker Frieden von 1684 fiel das Erzstift Bremen und damit auch das Kloster Neuenwalde an das Königreich Schweden. Auf Antrag der Ritterschaft des Herzogtums Bremen schenkte der schwedische König Karl XI 1683 das Kloster Neuenwalde der Ritterschaft, die das Kloster durch alle Wirren der Geschichte bis in die heutige Zeit unterhält und betreibt. Das Nds. Landesministerium hat diese Schenkung in seiner Sitzung vom 3.12.1963 mit folgender Feststellung bestätigt: “Das Kloster Neuenwalde ist aufgrund seiner geschichtlichen Entwicklung und insbesondere der Urkunde des schwedischen Königs Karl XI vom 3.7.1683 Eigentum der Ritterschaft des Herzogtums Bremen in Stade”.
Nach der auf dem Rittertag 1684 in Basdahl beschlossenenen und von Karl XI bestätigten Klosterordnung bestand die Aufgabe des Klosters u.a. in der christlichen Erziehung und er “nothdürftigen Unterhaltung adelicher Jungfrauen”. Diese Klosterordnung ist im Lauf der Jahrhunderte mehrfach geändert und ergänzt worden. Bereits 1963 jhatte die Landesregierung darauf hingewiesen, dass “eine Anpassung der an sich veralterten Satzung an Stil und die Bedürfnisse der Gegenwart nun Sache der Ritterschaft sei.” In Verantwortung vor der Geschichte und dem christlichen Glauben beschließt nunmehr die Ritterschaft unter Aufhebung der Klosterordnung des Jahres 1684 und der danach beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Absicht das Kloster Neuenwalde jetzt und in Zukunft fortzuführen, die folgende Klosterordnung:
§ 1
§ 2
Kloster Neuenwalde
Bederkesaer Straße 21–23
27607 Neuenwalde-Langen