Ritterschaft des Herzogtums Bremen

Historie und Definition

Im Allgemeinen: Ab 1300 als politischer Zusammenschluss des Adelsstandes gegründet, sind Ritterschaften bis heute Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit den Kurien “Städte” und “Plattes Land” bilden sie die sogenannte Landschaft. Ursprünglich parlamentarisches Organ, das die Bevölkerung gegenüber dem Herrscherhaus vertritt. Seit dem Verlust dieser Funktion im Laufe des 17. und 18. Jahrhunderts nehmen Landschaften öffentliche Aufgaben im heimatkulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Bereich wahr.

Im Speziellen: Die Ritterschaft des Herzogtums Bremen tritt 1397 erstmals urkundlich in Erscheinung. Unter dem Schutz der niedersächsischen Landesverfassung (Art. 72) gehört sie als 1. Kurie zur Landschaft der Herzogtümer Bremen und Verden. Mitglieder der Ritterschaft sind Eigentümer der nach Ritterrecht von 1577 festgelegten Rittergüter. Vorsitzender ist ihr Ritterschaftspräsident, der ebenso die Geschäfte führt. Amtierend: Dr. Georg v. der Decken. Höchstes Organ der Ritterschaft ist der jährlich einmal tagende Rittertag. Darüber hinaus das Gremium der vier Landschaftsräte.

Heute und Morgen

Ziel aller gegenwärtigen Ritterschaftsaktivitäten ist das nachhaltige Sichern und Fortentwickeln ihrer über Jahrhunderte gewonnenen materiellen und ideellen Werte in Verantwortung gegenüber der Geschichte.

Kloster Neuenwalde
Bederkesaer Straße 21–23
27607 Neuenwalde-Langen